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Der
Bundestag hat am 6. Juni das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz
(EEWärmeG) verabschiedet. Demnach muss zukünftig der Wärmeenergiebedarf
in Neubauten, die nach dem 31. Dezember 2008 fertig
gestellt werden, anteilig aus erneuerbaren Energien
gedeckt werden.
Das neue Gesetz ist Teil des Ende 2007 beschlossenen
Klima- und Energieprogramms. Es benennt verschiedene Maßnahmen
zur Erfüllung dieser Nutzungspflicht. Dazu gehört
beispielsweise die Installation einer Öl-Brennwertheizung
in Kombination mit einer Solaranlage. Damit lassen sich
die Anforderungen des EEWärmeG in vielen Fällen
vergleichsweise kostengünstig erfüllen.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern reicht eine
Solarkollektorfläche von vier Prozent der Nutzfläche des
Gebäudes aus. „Bei einem 150 Quadratmeter großen Haus
sind also schon sechs Quadratmeter Kollektorfläche
ausreichend, um dem Gesetz zu genügen“, sagt Prof.
Christian Küchen vom Institut für wirtschaftliche
Oelheizung e.V. (IWO). Mit einer solchen Anlage können über
das Jahr gesehen etwa 60 Prozent des Energiebedarfs für
die Warmwassererzeugung gewonnen werden. Dies entspricht
einer Heizöleinsparung von rund 200 bis 250 Litern pro
Jahr. Eine weitere Absenkung des Heizölverbrauchs ist möglich,
wenn die Sonnenwärme auch zur Heizungsunterstützung
genutzt wird. In diesem Fall muss die Kollektorfläche bei
derselben Nutzfläche etwa zehn Quadratmeter groß sein.
Dann kann in den Übergangsmonaten überwiegend mit solar
gewonnener Wärme geheizt werden und auch im Winter kann
das Heizungswasser vorgewärmt werden.
Zu einer solarthermischen Anlage gehört ein Heizkessel,
denn eine Solarwärmeanlage kann die Heizung nicht
ersetzen, sondern nur ergänzen. Technisch ideal ist die
Kombination mit einem effizienten Öl-Brennwertkessel. Das
solar erwärmte Trink- und/oder Heizungswasser wird in
einem Wärmespeicher bevorratet, der neben dem Anschluss für
den Solarkreislauf über einen Anschluss für den
Heizkessel verfügt. Wenn bei ungünstiger Wetterlage die
vorgegebene Mindesttemperatur im Speicher nicht erreicht
wird, schaltet sich die Ölheizung selbstständig hinzu.
Ein wesentlicher Vorteil einer Solar-Öl-Brennwertheizung
ist die Unabhängigkeit von leitungsgebundenen Energieträgern.
Ölheizungsbesitzer können dank des eigenen Tanks
Energielieferanten, Liefermenge und Liefertermin
weitgehend selbst bestimmen. Im Sommer, wenn die
Solaranlage den Großteil der Wärmeerzeugung übernimmt,
fallen somit keine zusätzlichen Kosten wie Grundgebühren
für die Heizung an.
Für bestehende Gebäude sieht das neue Wärmegesetz keine
Nutzungspflicht erneuerbarer Energien vor. Doch auch hier
gilt der Einsatz von Öl-Brennwerttechnik in Kombination
mit einer Solaranlage als eine der effektivsten und
wirtschaftlichsten Modernisierungsmaßnahmen. Ein weiterer
Vorteil: Wer bei einem bestehenden Gebäude erneuerbare
Energien zur Wärmegewinnung einsetzt, kann staatliche
Zuschüsse, etwa für die Installation von
Solarkollektoren und Brennwerttechnik, einplanen.
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